Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

"Gerade in einer Zeit, in der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in hohem Maße sensibilisiert ist, kommt dem Anliegen der Bewahrung unseres gebauten oder im Boden verborgenen historischen Erbes besondere Bedeutung zu.

Die Bayerische Verfassung hat dem hohen Rang von Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechnung getragen und verpflichtet den Einzelnen wie die staatliche Gemeinschaft zu Schutz und Pflege der Natur- und Kulturgüter. Am 1. Oktober 1973 ist das Bayerische Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Es hat der Denkmalpflege in unserem Land einen außerordentlichen Aufschwung gebracht.

Fragen der Denkmalpflege sind nicht mehr exklusiver Diskussionsgegenstand einiger weniger Fachleute, sondern beschäftigen viele Bürgerinnen und Bürger quer durch alle Regionen und Berufe. Denkmalpflege ist demokratisch geworden. Das belegen nicht nur ihre zahllosen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer als Heimatpfleger in Vereinen, Verbänden oder in engagierten Bürgerinitiativen.

Auch der Denkmalbegriff hat sich schon seit längerem gewandelt und einem breiteren Verständnis geöffnet. Das Interesse gilt nicht mehr in erster Linie dem kunsthistorisch bedeutenden Schloss oder der stimmungsvollen Kirche; auch ein schlichtes Bürgerhaus oder das einfache bäuerliche Anwesen ebenso wie bauliche Zeugnisse des Handwerks und der Technikgeschichte können Denkmaleigenschaft haben. Entscheidend ist immer, ob an ihnen Geschichte exemplarisch deutlich wird".

 

 

Website des Bayerisches Landesamtes für Denkmalpflege - Bodendenkmäler schützen

Auftrag der Denkmalpflege ist es, Bodendenkmäler zu bewahren. Bodendenkmäler sind einzigartige Zeugnisse der Vergangenheit, solange sie im Boden in ihrer ursprünglichen Umgebung eingebettet bleiben. Archäologische Grabungen liefern zwar wichtige Informationen, doch sie bedeuten auch die Zerstörung eines Bodendenkmals – und sie verursachen Kosten für den Veranlasser einer Grabung. Deshalb sollten derartige Maßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn sie nach Abwägung aller Interessen unumgänglich sind.

Um eine einheitliche Qualität beim Freilegen, Bergen und Dokumentieren von Bodendenkmälern sicherzustellen, arbeiten wir fortwährend an der Weiterentwicklung der fachlichen Standards. Die Ergebnisse und Dokumentationen archäologischer oder restauratorischer Maßnahmen werden geprüft, archiviert und für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt.

 

 

Generelle Regelung

Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Das gilt auch für Änderungen im äußeren Erscheinungsbild baulicher Anlagen in Ensembles oder in der Nähe von Baudenkmälern. Verantwortlich für den Vollzug des Gesetzes und damit für die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse ist die Untere Denkmalschutzbehörde im Referat für Stadtplanung der Stadt Landsberg am Lech. Das heißt im konkreten Fall: die Stadt Landsberg genehmigt sich trotz größter Bedenken seitens des Landesamtes für Denkmalpflege selber die Baumaßnahme am Schlossberg.

 

 

Positionspapier Denkmalschutz Bündnis 90 Die Grünen Landtagsfraktion (Website)

"Denkmalschutzgesetz im Jahr 1994 ist nicht geglückt. Sie hat zu einer Entmachtung des Landesdenkmalamts als maßgeblicher Fachbehörde geführt. Kritische Entscheidungen werden seitdem vor Ort getroffen und werden so im schlimmsten Fall lokalpolitischen Interessen untergeordnet, anstatt fachlichen Richtlinien zu folgen. Denkmalverluste waren und sind die Folge"...."Ganz generell braucht es mehr und bessere Öffentlichkeitsarbeit durch Staat und Kommunen, um die Wertschätzung für die Denkmalpflege in der Bevölkerung zu erhöhen"...."Insgesamt bekennen wir uns zum Erhalt unserer reichen bayerischen Denkmallandschaft und befördern angemessene und pragmatische Lösungen bei Zielkonflikten".

 

Bayerische Staatszeitung 5.9.2019 (Website) - SPD und Grüne fordern mehr Geld für Denkmalschutz
SPD und Grüne im bayerischen Landtag fordern von der Staatsregierung mehr Geld für die Pflege von Denkmälern. "Wir haben definitiv einen finanziellen Notstand in der Denkmalpflege. Ohne deutlich mehr staatliche Mittel verfallen zahlreiche Gebäude in unseren Städten und Gemeinden und unsere Heimat verliert an kultureller Vielfalt", sagte der kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Volkmar Halbleib, in München. Auch Sabine Weigand von den Grünen sieht den Bereich chronisch unterfinanziert.