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Antrag zur Einladung der beiden Referenten des Landesamtes für Denkmalpflege in die nächste Stadtratssitzung                       05.09.2022

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Baumgartl,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats,

 

ein zentraler Aspekt bei der aktuellen Diskussion um den geplanten Anbau an die Schloss-bergschule ist die Mitwirkung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) sowie dessen diverse Stellungnahmen und Einschätzungen in den vergangenen zweieinhalb Jahren.


In diesem Kontext kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Aussagen und Interpreta-tionen. Die für den Schlossberg zuständigen Referenten des BLfD sind bislang noch nicht vom gesamten Stadtrat gehört worden; bei den bisherigen Informationsveranstaltungen der Stadt Landsberg und des Historischen Vereins waren jeweils nur wenige Stadträtinnen und Stadträte anwesend.

 

Um sich ein objektives Bild aus der Sicht der zuständigen Fachbehörde für Denkmalpflege im Freistaat Bayern bilden zu können, halte ich eine Einladung der beiden Referenten für Bodendenkmäler, Herrn Dr. Jochen Haberstroh, sowie für Kunst- und Baudenkmäler, Herrn Dr. Thomas Hermann, in den Stadtrat für dringend erforderlich, auch um die Öffentlichkeit und die Presse sachlich zu informieren. Deshalb stelle ich folgenden Antrag:

 

In die nächste Stadtratssitzung werden die beiden Referenten des Landesamtes für Denkmalpflege – Herr Dr. Haberstroh (Bodendenkmäler) und Herr Dr. Hermann (Baudenkmäler) – eingeladen, um zum geplanten Anbau an die Schlossbergschule Stellung zu nehmen und auf Fragen aus dem Gremium antworten zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Flörke

 

Die Einladung an Herrn Dr. Herrmann (Vertreter des LfD für Baudenkmäler) wurde von der großen Mehrheit des Stadtrates abgelehnt.


 

 

Anmerkungen zur Information der Stadträte von Drittem Bürgermeister Felix Bredschnejder

In der vergangenen Woche informierte der Dritte Bürgermeister Felix Bredschneijder (SPD) die Stadträte über den aktuellen Stand der Schlossberg-Planungen (siehe Berichterstattung im LT und Kreisboten). Dabei wurde, auf Basis eines angeblich erst seit „neuestem“ vorliegenden Gutachtens zur Untersuchung des Baugrundes auf dem Schlossberg, die Behauptung aufgestellt, dieses habe gemeinsam mit den Einschätzungen des Landesamtes für Denkmalpflege (BLFD) ergeben, dass es aufgrund der geologischen Begebenheiten und der Situierung der Bodendenkmäler letztlich egal sei, ob der Erweiterungsbau im Norden oder im Süden des Schlossbergs errichtet würde. Aber ist dies wirklich so? Hierzu zwei Bemerkungen:

 

1.       Geologisches Gutachten

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass offenbar erst jetzt – also mehr als zwei Jahre (!) nach Auslobung des Architekturwettbewerbs – die komplexe geologische Struktur des Schlossbergs endlich einer genauen Untersuchungen unterzogen wurde, wäre interessant zu wissen, ob die hierfür notwendigen Untersuchungen tatsächlich – wie behauptet – im Norden und Süden des Plateaus in gleicher Weise durchgeführt wurden. Eine entsprechende Veröffentlichung des Bodengutachtens ist daher wünschenswert, damit sich der Stadtrat und die Landsberger Bürgerinnen und Bürger hierzu selbst ein Bild verschaffen können.

 

2.       Zeit- und Kostenaufwand für archäologische Grabungen:

Ist der Zeit- und Kostenaufwand für archäologische Grabungen im Norden wie im Süden tatsächlich gleich? Diese neue Interpretation, die aufgrund der Aussagen Felix Bredschneijders von Stadtrat Stefan Meiser (ÖDP) in den Raum gestellt wurde, ist erstaunlich. Denn durch die diversen Stellungnahmen des BLfD ist seit 2019 bekannt, dass dieses eine mögliche Grabungskampagne im Norden des Schlossbergs als umfangreicher und demzufolge auch als weitaus kosten- und zeitintensiver einstuft, wie dies im Süden der Fall wäre. Dort haben auf dem Areal des heutigen und künftig abzureißenden Flachbaus bereits in den späten 1960er Jahren erste Grabungen stattgefunden. Im Norden befinden sich hingegen die massiven, zum teil viele Meter in das Erdreich ragenden und bis dato noch völlig unangetasteten Fundamente der um 1800 abgegangenen mittelalterlichen Kernburg samt den sich darunter befindlichen Siedlungsrelikten aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit. Kurzum: bliebe der Norden – wie von uns gefordert – unbebaut, dann würden für dieses Areal logischerweise auch jegliche Kosten für zeitintensive archäologische Grabungen entfallen. Die Umsetzung einer Südvariante wäre also bei weitem kosten- und zeitsparender!